TIVAR™ CleanStat™ UHMW-PE

Ultra High Molecular Weight Polyethylene

Elektrostatisch ableitende Halbzeuge aus TIVAR™ CleanStat™ UHMW-PE (ultrahochmolekulares Polyethylen) sind FDA 21 CFR § 177.1520 konform, was sie zu einer bevorzugten Lösung in der Lebensmittelverarbeitung und der pharmazeutischen Industrie macht. Zusätzlich zu diesen Eigenschaften zeichnen sich Komponenten aus TIVAR™ CleanStat™ UHMW-PE durch eine überragende Korrosions- und Verschleißfestigkeit, keine Feuchtigkeitsaufnahme und hervorragende Schweißeigenschaften aus. Daher kann diese Materialqualität leicht zu Komponenten und Ersatzteilen verarbeitet werden, die den Geräuschpegel reduzieren und in Lebensmittelverarbeitungs- und Verpackungsanlagen weniger häufig gereinigt werden müssen.

TIVAR® CleanStat™ UHMW-PE plastic stock shapes in white
Produktinformationen

Materialeigenschaften

  • Lebensmitteltauglich gemäß FDA 21 CFR § 177.1520
  • Elektrostatisch ableitend
  • Überragende Verschleißfestigkeit und Korrosionsbeständigkeit
  • Keine Feuchtigkeitsaufnahme
  • Gute Schweißbarkeit

Verfügbare Geometrien

TIVAR™ CleanStat™ UHMW-PE Halbzeuge schließen eine Reihe von Standardgrößen in den folgenden Geometrien ein: Rundstab, Platte

Rundstab
Platte

Verfügbare Farben

TIVAR™ CleanStat™ UHMW-PE Halbzeuge sind in den folgenden Farben erhältlich: Schwarz, Weiß


Regionale Verfügbarkeit

Die Verfügbarkeit von Produkten, Formen und Farben unterscheidet sich möglicherweise je nach Region.
Application & Testing Information

Tests für die Vorbewertung

TIVAR™ CleanStat™ UHMW-PE ist mit den folgenden Normen und Vorschriften konform:

  • Lebensmittelkontakt – USA: FDA 21 CFR § 177.2500
  • products.itemGroup.compliances.9099
  • products.itemGroup.compliances.9098
  • products.itemGroup.compliances.9104

Bitte beachten Sie: In einigen Fällen gelten für unterschiedliche Farbvarianten eines Materials unterschiedliche Zulassungen. Einzelheiten dazu finden Sie in der Produktdokumentation.


Dokumentation

Weitere Unterlagen zu Vorschriften und Abwesenheitserklärungen finden Sie auf der regulatorischen Seite.